"Eines Tages werden wir alle Sterben, Snoopy!" (Charlie Brown)
Ja, das stimmt, aber an allen anderen Tagen nicht. (Snoopy)

Deutsch – Italienisches Erbrecht

Das Erbrecht ist kein einfaches Terrain. Kein anderes Rechtsgebiet des BGB kennt so viele einzelne Gesetze, das italienische Erbrecht steht dem in nichts nach. Dies wird ergänzt, durch Nebengesetze, Internationale Abkommen, Europäische Verordnungen und höchstrichterliche Entscheidungen.

Darüber hinaus sind Angelegenheiten im Bereich des Erbrechts stets von persönlicher Bedeutung und die Erfassung der Rechtslage kann nur die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Mandanten sein. Denn nicht immer ist das rechtlich machbare, dass emotional richtige und nicht immer ist das emotional richtige, rechtlich machbar.

Letztlich ist oftmals die Abwicklung eines Erbfalls im Ausland nur schwer möglich, ohne vor Ort zu sein oder seinen Alltag zu vernachlässigen. Daher bedarf es eines Spezialisten, der einen von Anfang an begleitet und auch vor Ort weiß, was er zu tun hat.

Gemeinsam mit meinem Kollegen und Freund Herrn Avvocato Davide Cuocolo berate und vertrete ich Mandanten bei deutsch-italienischen Erbfällen und biete folgende Leistungen. 

  • Beratung und Vertretung bezüglich der internationalen Erbfolge
  • Recherche von Nachlassgegenständen in Italien und Deutschland (Immobilien, Schulden, Bankkonten)
  • Nachlassabwicklung des Erbfalls in Italien und Deutschland
  • Beantragung der italienischen Steuernummer
  • Gestaltung und Abgabe der sog. Dichiarazione sostitutiva atto di notorietà und Erbschaftsteuererklärung (sog. Dichiarazione di Successione)
  • Eintragung der Erben in das italienische Grundbuch
  • Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses Erbausschlagung oder Annahme der Erbschaft
  • Hinterlegung, Gestaltung, Anfechtung und Prüfung von Testamenten nach italienischem Recht
  • Gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung der Erbgemeinschaft in Italien
  • Verkauf oder Schenkung von beerbten Immobilien in Italien
  • notarielle Bank- und erbrechtliche Vollmacht
  • Verkauf, Schenkung und Abwicklung von geerbten Immobilien

Eine Beratung und/Vertretung allein innerdeutscher Erbangelegenheiten wird nicht angeboten.

Simone Funghini
  • Rechtsanwalt
  • Hauptniederlassung Düsseldorf
  • Elisabethstraße 44 - 46
  • 40217 Düsseldorf
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  • Telefon: +49 211 / 781 751 27
  • Telefax: +49 211 / 781 751 21
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  • Web: www.funghini.de
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  • Zweigstelle Langenfeld
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  • 40764 Langenfeld
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  • Telefax: +49 211 / 781 751 21
In Bürogemeinschaft mit
  • Jan M. Dudwiesus
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Langenfeld - Düsseldorf
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  • Marc T. Nöthling
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Düsseldorf
In Kooperation mit
  • Cuocolo Avvocati
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Avv. Davide Cuocolo LL.M.
  • Karlsruhe - München
  • Mailand – Neapel - Palermo
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  • Avocat Marius Siclovan
  • Timisoara
© Simone Funghini, Rechtsanwalt 2023