Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.

Oscar Wilde

Insolvenzrecht

Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.

Oscar Wilde

Das Wort Insolvenz stammt vom lateinischen „insolvens“ welches wörtlich übersetzt „nicht-lösend“ im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“ bedeutet. Vereinfacht ausgedrückt liegt eine Insolvenz dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeiten zu befriedigen.

In Deutschland wurden im Jahr 2017 wurden 115.632,00 Insolvenzverfahren eröffnet.

Allein diese Zahl ist ausreichend um die immense Bedeutung des Insolvenzrechts zu verdeutlichen. Kaum ein Unternehmen oder Privatperson hat noch keinen Kontakt mit der Insolvenz eines Geschäftspartners oder Bekannten gehabt. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass das Insolvenzrecht für viele Anwälte ein Buch mit sieben Siegeln ist.

Die Tätigkeit im Insolvenzrecht ist aus zweierlei Gründen besonders Anspruchsvoll: Zum einen hat eine Insolvenz erhebliche Auswirkungen auf beinah jedes andere Rechtsverhältnis des Insolvenzschuldners, so dass nicht nur vertiefte Kenntnisse des Insolvenzrechts sondern auch der anderen betroffenen Rechtsgebiete notwendig sind; der Insolvenzrechtler muss daher Generalist und Spezialist zugleich sein. Zum anderen hat man es in der Regel auf der Gegenseite mit spezialisierten Insolvenzverwaltern zu tun, welche ihr Handwerk ausgesprochen gut beherrschen.

Unter anderem berate ich in folgenden Fällen:

  • Prüfung und Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen, z.B. Anfechtung wegen konkruenter Deckung nach § 129 InsO oder inkongruenter Deckung nach § 130 InsO.
  • Prüfungen und Abwehr der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO.
  • Prüfung und Abwehr von Haftungsansprüchen des Insolvenzverwalters, insbesondere Vertretung von Geschäftsführern gegenüber Ansprüchen aus § 64 GmbHG und § 43 GmbHG.
  • Vorbereitung und Begleitung von Unternehmensinsolvenzen.
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern in der Unternehmenskrise.
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern gegenüber Ansprüchen der Krankenkassen aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Durchführung von Privatinsolvenzen.
  • Durchsetzung von Gläubigerinteressen, z.B. Anmeldung zur Insolvenztabelle, Feststellungsklagen zur Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle.
Simone Funghini
  • Rechtsanwalt
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In Bürogemeinschaft mit
  • Jan M. Dudwiesus
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Langenfeld - Düsseldorf
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  • Marc T. Nöthling
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Düsseldorf
In Kooperation mit
  • Cuocolo Avvocati
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Avv. Davide Cuocolo LL.M.
  • Karlsruhe - München
  • Mailand – Neapel - Palermo
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  • Avocat Marius Siclovan
  • Timisoara
© Simone Funghini, Rechtsanwalt 2023