Intern. Privatrecht
Unter dem Internationalen Privatrecht werden die Regelungen zusammengefasst die bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug darüber entscheiden, welche Rechtsordnung Anwendung findet und in welchem Staat ein Prozess zu führen ist. Eine Besonderheit des Internationalen Privatrechts, ist das neben nationaler Regelungen eine Vielzahl von bi – und multilateralen Staatsverträgen und Verordnungen existieren, auf deren Grundlage das anzuwendende Recht zu bestimmen ist. Gerade das Zusammenspiel von nationalen und internationalen Normen führt oftmals zu einem schwer überschaubaren Regelungsgefüge, das nur von einem Fachmann durchschaut werden kann. So kann oftmals allein durch eine geschickte Wahl des Gerichtsstandes (sog. forum shopping) ein bedeutender Vorteil für die Mandantschaft gewonnen werden.
Die Bedeutung des Internationalen Privatrechts sowie des dazugehörigen Internationalen Zivilverfahrensrecht, hat aufgrund der zunehmenden Globalisierung in den letzten Jahrzehnten sprunghaft zugenommen. Dies liegt zum einen am stetig steigenden Welthandel, an dem nunmehr auch mittelständische Unternehmer und Privatpersonen rege teilnehmen und zum anderen an der gesteigerten Mobilität der Menschen. Nicht zuletzt hat das Internet eine entscheidende Bedeutung für die wachsende Zahl an Sachverhalten mit Auslandsberührung, so können heute von beinahe jedem Rechner der Welt Verträge abgeschlossen oder auch weltweit wirkende Ehr- oder Wettbewerbsverletzungen verübt werden.
Ich berate Sie im Internationalen Privat – und Zivilverfahrensrecht insbesondere
- Prüfung des anwendbaren Rechts und des anzurufenden Gerichtes bei Fällen mit Auslandsbezug
- Beratung bei der Frage des günstigen Rechts bzw. Gerichtsstandes im Falle eines Wahlrechtes
- Familienrechtliche Angelegenheiten wie internationale Scheidungen
- Fragen des Erbrechts, insbesondere bei im Ausland befindlichen Vermögens
- Internationales Kauf – und Handelsrecht
- Durchführung der Zwangsvollstreckung im Ausland