"Ein Kaufmann macht durch allzugroßes Rühmen die Ware, die ihm feil ist, nur verdächtig."

Horaz (65 - 8 v.Chr.)

Handelsrecht

Interessanterweise wird die Bedeutung des Handelsrechts auch von vielen erfahrenen Kaufleuten unterschätzt. Das liegt unter anderem daran, dass sich gerade viele kleinere Kaufleute gar nicht bewusst sind, dass sie von den Regelungen des Handelsrechts betroffen sind.

Es passiert z.B. nicht selten, dass Kaufleute die Mangelhaftigkeit der erhaltenen Ware erst Wochen nach Erhalt rügen, um dann aus allen Wolken zufallen, dass die Rüge aufgrund der Regelung des § 377 HGB verspätet ist und sie den Kaufpreis trotz Mangelhaftigkeit der Ware zu zahlen haben.

Anderen Kaufleuten ist es wiederum nicht bewusst, dass im Falle eines internationalen Handelskaufs wohl möglich die deutschen Gesetze gar keine Anwendung finden und stattdessen der Vertrag nach den Regelungen des UN Kaufrechts (CISG) abzuwickeln ist, welches zum Teil gänzlich andere Regelungen aufstellt als das deutsche Recht des tut.

An diesen kleinen Beispielen lässt sich festhalten, dass das Handelsrecht erhebliche Auswirkungen auf Tagesgeschäft von Kaufleuten hat. Gerade die Vermengung des gewöhnlichen Kaufrechts mit den oftmals abweichenden Anforderungen des Handelsrechts und des internationalen Kaufrechts, erschwert die Einschätzung der Rechtslage enorm und macht es notwendig, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der einem beiseite steht, um aktuelle Probleme und Rechtstreitigkeiten zu lösen, zukünftige zu vermeiden und dabei nie außer zu lassen, dass primäres Ziel jedes Kaufmannes der ökonomische Erfolgs eines Unternehmens ist.

Insbesondere vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen im italienisch - deutschen Handelsverkehr ist das Handelsrecht im internationalen Warenverkehr einer meiner Kerngebiet.

 

 

Ich unterstütze sie insbesondere in folgenden Fällen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus einem Handelskauf
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen nach dem internationalen UN Kaufrecht (CISG)
  • begleitende Beratung von Unternehmen und Kaufleuten im tagtäglichen Geschäftsverkehr.
  • Insbesondere Betreuung bei Rechtsstreitigkeiten im italienischen deutschen Rechtsverkehr.
Simone Funghini
  • Rechtsanwalt
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In Bürogemeinschaft mit
  • Jan M. Dudwiesus
  • Fachanwalt für Familienrecht
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  • Fachanwalt für Strafrecht
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In Kooperation mit
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