Vertragsrecht
Die Vertragsgestaltung ist ohne Zweifel die höchste Kunst der juristischen Tätigkeit. Denn zum einen gilt es das richtige Maß zwischen einer rechtlichen Absicherung auf der einen und die Verwirklichung des angestrebten Geschäfts auf der anderen Seite zu finden und zum andere muss der Anwalt wie in keinem anderen Rechtsgebiet vorausschauend handeln und mögliche Probleme vor deren Entstehen erkennen.
Dabei gilt es Fingerspitzengefühl zu beweisen. Ist ein Vertrag übermäßig zugunsten einer Partei ausgestaltet wird es entweder an einem unterschriftsbereiten Vertragspartner oder Wirksamkeit des Vertrages fehlen.
Insbesondere berate ich Sie in folgenden Fällen:
- Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen insbesondere bei Grundstückskäufen
- Prüfung und Erstellung von allgemeinen Lieferbedingungen für nationalen und internationalen Warenhandel
- Prüfung und Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Ausgestaltung besonderer Vertragstypen wie Fotografenverträge, Beraterverträge
- Prüfung und Erstellung von Unternehmenskaufverträgen dabei insbesondere Kanzlei – und Praxistransaktionen
- Teilnahme an Verhandlungen vor Ort oder durch einen Stand-by Dienst am Telefon
- Anpassung der gesamten unternehmerischen Kommunikation an den jeweiligen Betriebszweig